normale Schrift einschaltengroße Schrift einschaltensehr große Schrift einschalten
 

Bildungs- und Erziehungsempfehlungen

Die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen des Landes Rheinland-Pfalz bilden seit 2002 die Grundlage unserer pädagogischen Arbeit.
 
"Nach §22 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) haben Kindertagesstätten den Auftrag, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftfähigen Persönlichkeit zu fördern. Diese Aufgabe schließt neben der Betreuung von Kindern insbesondere auch deren Erziehung und Bildung ein.
 
Kindertagesstätten haben einen eigenständigen Bildungsauftrag.

 

Er definiert sich im Sinne von Selbstbildung, wobei es Aufgabe der Erzieher/in ist, die Kinder in ihrem natürlichen Bildungsdrang und ihrer Selbsttätigkeit zu unterstützen, Bildungsprozesse anzuregen und entsprechende Lernumwelten zu schaffen.
 
Entscheidend für die Bildungsprozesse von Kindern jedweder Altersgruppe ist die aufmerksame, interessierte und forschende Haltung der Erzieher/innen gegenüber und gemeinsam mit dem Kind, seinen Interessen und Aktivitäten.
 
Die besondere Herausforderung für Erzieher/innen besteht darin, die jeweils im Kontext des Alltags der Kinder und der Einrichtung sich bietenden Lernanlässe aufzugreifen, weiterzuführen oder anzuregen und dabei kreative und der Situation angemessene Methoden und Materialien anzuwenden."